bsv, Geschichte 1 GN 1996, S.154

Begriff: Prinzipat

Der Prinzipat (von princeps: der Erste unter Gleichen) ist die inoffizielle Bezeichnung  der von Augustus im Januar 27 v. Chr. geschaffenen neuen Staatsform. Sie stellt eine Kombination von monarchischen und republikanischen Elementen dar. Dem Namen nach war die Republik wiederhergestellt.  Die Machtbefugnisse wurden von Senat und  Volk übertragen (SPQR), die republikanische Tradition mit den Organen Senat, Magistratur, Volksversammlung wurde beibehalten. In Wirklichkeit begründete  Augustus jedoch eine neue Machtstellung neben und über  Senat und Volk, d.h. eine Alleinherrschaft, die die endgültige Abkehr von der Republik und die Begründung des Kaisertums bedeutete: So wurde dem Princeps das Recht zugestanden, jederzeit den Senat einzuberufen,  kaiserliche Edikte konnten an die Stelle der allgemein beschlossenen Gesetze treten, in der Rechtsprechung  wurde das kaiserliche Gericht zur entscheidenden Instanz .
Die Stellung des Augustus basierte nicht auf der Kumulierung von Ämtern, sondern von zahlreichen Amtsgewalten: namenloses Imperium ( Oberbefehl über das Heer, Führung der Außenpolitik)  konsularische und prokonsularische Befehlsgewalten, tribunizische Amtsgewalt auf Lebenszeit, Befugnisse für die Getreide- und Wasserversorgung, das Straßennetz und die Sittenaufsicht. Den Staatsschatz (aerarium) verwaltete  zwar der Senat, die Finanzverwaltung (fiscus) war  jedoch Sache des Prinzeps. Ohne die Ämter zu besitzen, verfügte Augustus durch seine zahlreichen Amtsbefugnisse über fast uneingeschränkte Rechte sowohl im Bereich der Gesetzgebung und Verwaltung als auch im militärischen Bereich. Die wichtigsten Mechanismen der Machtkontrolle aus republikanischer Zeit, die Prinzipien von: Annuität, Kollegialität und Verbot der  Ämterhäufung waren außer Kraft gesetzt. Kennzeichen seiner Macht waren die auctoritas  (persönlicher Einfluss, Ansehen und autoritäre Macht)  und die mores maiorum (Ehrfurcht vor den überlieferten Traditionen).
Die Herrschaftsform des Prinzipats sollte der Sicherung des inneren Friedens dienen,  der
Pax Augusta .